LiveKomm lehnt Änderungen zur TA Lärm ab

Die LiveMusikKommission e.V. lehnt den Referenten-Entwurf zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm entschieden ab. Für bestehende Clubs und Livemusikspielstätten sieht dieser Entwurf bislang keinerlei substantiellen Verbesserungen vor und entspricht damit auch nicht den Zielsetzungen im Koalitionsvertrag.

Folgende neun Handlungsfelder sind im vorliegenden Referentenentwurf für eine Überarbeitung nicht enthalten und sollten aus Sicht der LiveKomm dringend berücksichtigt werden:

  1. Anwendung auf Verfahren nach §34 BauGB
  2. Lösungen für Anreiseproblematik bei Fuß- und Radverkehr
  3. Impulshaftigkeit und Informationshaltigkeit flexibilisieren
  4. Immissionswerte anpassen
  5. Anpassung der Messpunkte
  6. Zeitliche Befristung der Experimentierklausel flexibilisieren
  7. Gültigkeit in weiteren Gebietskategorien
  8. Informationsfluss über heranrückende Wohnbebauung gewährleisten
  9. Bundesschallschutzprogramm verstetigen

Die Verwaltungsvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Daher ruft die LiveKomm dazu auf, insbesondere in den Bundesländern für die oben aufgeführten Anpassungen im Sinne eines Ausgleichs von Nachbarschaft und Nachtleben zu werben und die städtischen, gesellschaftlichen und klimatischen Änderungen im 21. Jahrhundert aufzunehmen und in einer zeitgemäßen Anwendung umzusetzen.

Auch der Bundesverband Soziokultur schließt sich mit seinen 15 Landesverbänden und fast 800 Mitgliedseinrichtungen in einem Brief an Bundesministerin Steffi Lemke der Stellungnahme der LiveMusikKommission e.V. vollumfänglich an und lehnt den vorgelegten Entwurf zur Änderung der TA Lärm ebenfalls entschieden ab.

Zur Stellungnahme

Auf: www.clubsareculture.de

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