Der aktuelle Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 des Umsatzsteuergesetzes mit weitreichenden Folgen vor: Zukünftig könnten Finanzämter privaten Musikunterricht als „Freizeitgestaltung“ klassifizieren, auf den dann Umsatzsteuer erhoben werden müsste – der Unterricht also in Summe teurer würde.
Freie Musikschulen und Lehrkräfte, die schon jetzt mit staatlich geförderten Angeboten konkurrieren müssen, müssten dann ihre Preise um 19 Prozent erhöhen. Es liegt auf der Hand, dass dies die privaten Anbieter*innen in ihrer Existenz bedroht und Kindern und Jugendlichen der Zugang zu musikpädagogischen Angeboten durch eine derartige Kostensteigerung weiter erschwert bis unmöglich gemacht wird. Aktuell wird versucht, dies u.a. durch eine Petition auf „Open Petition“ zu verhindern.
GitarreHamburg setzt sich dafür ein, dass dies so nicht geschieht. Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich u.a. auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des Deutschen
Tonkünstlerverband und des Bundesverband der Freien Musikschulen.
Auf: www.openpetition.de