Musikfonds: Projektförderung bis 50.000 Euro (bis 30.9.2024)

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität.

Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:

  • Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
    weitere projektbezogene Personalkosten
  • Veranstaltungs- und Produktionskosten
  • Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)

NEU: Bei Antragssummen ab 25.000 Euro ist eine Kofinanzierung in Form von Drittmitteln anderer Förderinstitutionen oder Stiftungen zwingend notwendig. Der Nachweis der Drittmittel muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.

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Auf: www.musikfonds.de

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