Wiederaufnahmeförderung des Fonds Darstellende Künste (bis 7.10.2024)

Künstlerische Arbeiten brauchen auch über die Premiere hinaus eine Perspektive. Die Förderung von Wiederaufnahmen sichert den ressourcenschonenden Umgang mit Produktionen durch erneute Aufführungen, Adaptionen sowie bundesländerübergreifende Gastspiele.

Mit der Wiederaufnahmeförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste daher Künstler*innen/-gruppen Zeit und Raum für die Wiederaufführung sowie Weiterentwicklung oder Überarbeitung von zuvor durch den Fonds Darstellende Künste geförderten Produktionen, deren Premiere bereits stattgefunden hat.

Die Wiederaufnahmeförderung dient der Wiederaufführung und ggf. künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten. Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), #TakeHeart | Prozessförderung, Konzeptionsförderung.

Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.

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Auf: www.fonds-daku.de

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