Kulturrat zum Antrag „Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“

Am Wochenende wurde der Entwurf des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ bekannt. Der Antrag soll noch in dieser Woche im Deutschen Bundestag behandelt und zum 9. November, dem Tag der Erinnerung an die Novemberpogrome des NS-Regimes gegen die deutschen Juden im Jahr 1938, vorgestellt werden. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates nimmt zu dem Entwurf Stellung.

[…] Zu einzelnen Passagen des Entwurfes des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ äußert sich der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, wie folgt:

„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, jüdisches Leben in Deutschland zu stärken. Dazu gehört unter anderem, die Erinnerung an die Shoah wachzuhalten und insbesondere die Arbeit der Gedenkstätten und Erinnerungseinrichtungen sowie die historisch-politische Bildungsarbeit zu fördern.“

Es ist positiv, dass die historisch-politische Bildung gestärkt werden soll.

„In diesem Zusammenhang sind der Beschluss der Bundesregierung vom 20. September 2017, der die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus politisch bekräftigt, und der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019, in dem sich der Bundestag zur IHRA-Arbeitsdefinition bekennt, als maßgeblich heranzuziehen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich gegenüber den Ländern und Kommunen dafür einzusetzen, dass sie entsprechende Regelungen implementieren und, sofern noch nicht geschehen, die IHRA-Antisemitismusdefinition als maßgeblich heranziehen.“

Der Deutsche Kulturrat hat sich selbst einstimmig hinter die IHRA-Definition gestellt. Wir wenden uns aber gegen einen Bekenntniszwang, wenn Kultur-Fördermittel beantragt werden.

„Die Meinungsfreiheit und die Freiheit von Kunst und Wissenschaft sind hohe Güter und werden durch unser Grundgesetz garantiert und geschützt.“

Genauso ist es. Die Freiheit der Kunst ist in Art. 5 Abs. 3 GG ohne Gesetzesvorbehalt garantiert. Was Kunst ist, bestimmt der Diskurs der Kunst selbst. Natürlich sehen wir auch, dass ein Spannungsverhältnis zwischen der Verdeutlichung gesellschaftlicher Probleme oder Brüche, die der Kunst inhärent inne wohnt, und der Überschreitung von gesetzlich gezogenen Grenzen besteht. Dies kann jedoch nicht durch entsprechende Klauseln und Definitionsversuche in Zuwendungsbescheiden gelöst werden.

[…]

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Auf: www.kulturrat.de

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