Die GEMA hat erstmals weltweit eine Klage gegen einen Anbieter generativer KI-Systeme eingereicht. Ziel der Musterklage vor dem Landgericht München ist es, die unlizenzierte Nutzung geschützter Musikwerke durch OpenAI, den Betreiber autogenerativer Chatbot-Systeme, zu klären.
Laut GEMA wurde das System mit geschützten Songtexten aus dem Repertoire der rund 95.000 GEMA-Mitglieder trainiert, ohne die Urheber*innen zu vergüten. Die Klage richtet sich sowohl gegen die amerikanische Muttergesellschaft OpenAI, L.L.C., als auch gegen OpenAI Ireland Ltd., die für den europäischen Betrieb verantwortlich ist.
Namhafte deutsche Künstler*innen wie Inga Humpe, Rolf Zuckowski und Reinhard Mey unterstützen die Klage, da ihre Werke nachweislich verwendet, aber nicht vergütet wurden. Die GEMA betont, dass kreative Leistungen nicht als kostenlose Grundlage für wirtschaftliche Geschäftsmodelle der KI-Anbieter dienen dürfen. Mit der kürzlich veröffentlichten KI-Charta setzt sie sich für den Schutz geistigen Eigentums und faire Vergütungsmodelle ein.
Bereits im September 2024 präsentierte die GEMA ein Lizenzmodell, das die faire Beteiligung von Musikschaffenden an der Wertschöpfung generativer KI-Systeme sichern soll. Die Klage gegen OpenAI soll nun die rechtliche Grundlage für dieses Modell schaffen.
Auf: www.gema.de