Kulturrat: Stellungnahme zu Urheberrecht und Künstlicher Intelligenz

Der Deutsche Kulturrat hat sich in einer Stellungnahme zu urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) positioniert. Darin wird deutlich, dass viele Urheber*innern, ausübende Künstler*innen sowie Kreative und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sehr interessiert an der Nutzung der neuen Technologien für ihre Arbeit sind. Sie wenden sie an und experimentieren damit.

Dennoch, so stellt der Deutsche Kulturrat fest, ist die Entwicklung von KI nicht lediglich eine neue technische Errungenschaft. Vielmehr ermöglicht sie maschinengemachte Ergebnisse, die zunehmend von menschlichen Schöpfungen nicht zu unterscheiden sind und sich im Entstehungsprozess nicht von Menschen nachvollziehen lassen. Das ist eine fundamentale Neuerung, deren Folgen noch nicht abzusehen sind.

Die weitere Entwicklung von KI-Modellen geht mit atemberaubendem Tempo voran. Vor allem KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die Text-, Bild-, Audio- und Videoinhalte erzeugen („generative KI“), sind binnen kürzester Zeit zu einem zentralen Thema der urheberrechtlichen Diskussion geworden.

Generative KI betrifft Urheber*innen sowie ausübende Künstler*innen in ganz erheblicher, teilweise existenzbedrohender Weise. Ähnliches gilt für sonstige Rechtsinhaber wie Verlage, Film- und Musikproduzenten, Games-Unternehmen oder Rundfunkveranstalter. Daneben ist KI aber auch für Bildungseinrichtungen, Gedächtniseinrichtungen und Bibliotheken von sehr großer Bedeutung. Die meisten Beteiligten sehen sich – in jeweils unterschiedlicher Intensität – sowohl mit Risiken als auch mit Chancen konfrontiert.

Die urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI sind vielfach umstritten und bedürfen dringend einer Klärung. Sie werden zwar mittlerweile auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene thematisiert, dessen ungeachtet fehlt es bisher an einem verlässlichen urheberrechtlichen Rechtsrahmen.

Zur Stellungnahme

Auf: www.kulturrat.de