Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum Jahresbeginn

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto in der Stunde gestiegen. Gleichzeitig erhöhte sich die Minijob-Grenze auf 556 Euro brutto im Monat.

Bild: Raphael Huenerfauth / photothek.net

Seit 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Damit liegt die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher als im Jahr 2024. Im Juni 2025 wird die unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die nächste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen.

Die Bundesregierung erwartet auch von der aktuellen Lohnanpassung keine negativen Beschäftigungseffekte. Laut Mindestlohnkommission ist es den Unternehmen nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.

Auch die Minijob-Grenze ist zum 1. Januar 2025 gestiegen. Sie erhöhte sich von 538 Euro auf 556 Euro brutto. Denn der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber*innen. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.

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Auf: www.bundesregierung.de

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