Der Kofinanzierungsfonds fördert die Kofinanzierung von Vorhaben von Künstler*innen sowie Gruppen der Freien Darstellenden Künste. Neben Projekten sind auch Anträge für Recherchevorhaben zulässig.
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Notwendigkeit einer Kofinanzierungsbeteiligung zum Zeitpunkt der Antragsfrist bei den Förderinstitutionen auf Bundesebene. Diese Voraussetzung muss in den Richtlinien der jeweiligen Förderprogramme erkennbar sein. Antragsberechtigt sind professionelle Einzelkünstler*innen und Gruppen, die in Hamburg leben und/oder arbeiten. Die maximale Höhe der Inaussichtstellung der Behörde für Kultur und Medien bemisst sich an der Höhe der für die Förderzusage auf Bundesebene notwendigen Landesmittel.
Anträge können bis zum 3. April 2025 eingereicht werden.
Auf: www.hamburg.de