Selbst nach über 40 Jahren Künstlersozialversicherungsgesetz gibt es immer noch Unklarheiten über Fragen wie: Wer gehört zum Kreis der Abgabepflichtigen? Welche Leistungen sind abgabepflichtig? Wer muss die Künstlersozialabgabe übernehmen? Diesen und weiteren Fragen widmet sich das erste Modul des Online-Seminar des Kulturbüro Rheinland-Pfalz.
Bei diesen Fragen verwundert es nicht, dass es immer mal wieder zu Rückzahlungen kommt, weil z.B. Künstlersozialabgabe auf Leistungen juristischer Personen entrichtet wurde. Weiterhin beschäftigt sich das Seminar mit der Bayerischen Versorgungskammer und der Altersvorsorgeabgabe AVA. Im Kulturbereich gibt es zudem Ausnahmeregelungen der Umsatzsteuerpflicht, wie die Umsatzsteuerbefreiung oder den ermäßigten Steuersatz. Nicht immer ist es jedoch von Vorteil, sich z.B. von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Auch ist nicht immer klar, wann der ermäßigte Steuersatz greift, und wie mit der mir in Rechnung gestellten Umsatzsteuer zu verfahren ist.
Das Online-Seminar findet am 18. Februar 2025 von 10 bis 13 Uhr statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro.