Clubförderung fast verdreifacht

Die Rot-grüne Regierungskoalition baut die Förderung von Clubs, der Livemusik-Szene und Nachwuchskünstler*innen in Hamburg deutlich aus. Für die Clubförderung fließen in 2025 und 2026 insgesamt zusätzlich 1,3 Mio. Euro. Über zwei Haushaltsjahre gesehen, erreicht die jährliche Infrastrukturförderung für Musikclubs mit dem bisherigen Live Concert Account insgesamt erstmals eine siebenstellige Höhe.

Die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN berücksichtigen Bedarfsmeldungen des Clubkombinats teilweise und besserten den Senatsentwurf im parlamentarischen Verfahren nach. Der gesamte Doppel-Haushalt 2025/2026 der Freien und Hansestadt Hamburg umfasst insgesamt 44 Mrd. Euro und sieht damit einen um 18 Prozent gestiegenen Haushalt vor. Für den Kulturhaushalt ist ein Aufwuchs um rund 11 Prozent geplant.

„Wir danken allen beteiligten Abgeordneten für ihren wertvollen Einsatz. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung und der Einstieg in eine solide Club-Förderung. Auf der Basis lässt sich nun kurzfristig aufbauen, um mittelfristig gemeinsam eine zukunftsfähige Förderstruktur zu entwickeln. Der Live Concert Account 2025 wird mit dieser Erhöhung in der Breite gestärkt und für Antragstellende attraktiver. Es ist zugleich ein sehr wichtiges Signal auch in andere Bundesländer und Kommunen. Anders als z.B. in Berlin oder München investiert das Land Hamburg weiter in eine vielfältige Live-Kultur und in das Bühnenprogramm seiner Musikspielstätten.“ Anna Lafrentz, erste Vorsitzende des Clubkombinat Hamburg e.V.

Die nächste Förderrunde für 2025 wird im Frühjahr über die Clubstiftung Hamburg verkündet. Die Fördersumme wird nach einer Formel auf die Antragstellenden verteilt, basierend auf der Clubgröße (Personenkapazität) und der Konzertanzahl des Vorjahres.

Im nächsten Jahr wird der bürokratische Aufwand reduziert: Erfolgreich geförderte Antragstellende von 2024 müssen bei gleichbleibender Raumgröße keine neuen Nachweise einreichen. Auch auf Beleglisten beim Verwendungsnachweis soll verzichtet werden, wobei bei Einzelfallprüfungen weiterhin das behördliche Recht zur Belegeinsicht und die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten besteht.

Das Programm begünstigt kleinere Spielstätten, die wichtige Auftrittsmöglichkeiten für Nachwuchskünstler*innen bieten und essenziell für das Live-Musik-Ökosystem sind.

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Auf: www.clubkombinat.de

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