Elf Forderungen des Deutschen Kulturrates zur Bundestagswahl 2025

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 formuliert der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, elf Forderungen an zur Wahl stehende Parteien für die Kulturpolitik der 21. Wahlperiode.

Deutscher Kulturrat Elf Forderungen zur Bundestagswahl 2025
Bild: Deutscher Kulturrat

Der Deutsche Kulturrat repräsentiert die verschiedenen künstlerischen Sparten und die unterschiedlichen Bereiche des kulturellen Lebens. In ihm haben sich Verbände und Organisationen der Künstler*innen, der Kultureinrichtungen, der kulturellen Bildung, der Kulturvereine sowie der Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zusammengeschlossen.

Gemeinsam treten die im Deutschen Kulturrat vertretenen Organisationen für Kunst-, Meinungs- und Informationsfreiheit sowie den Schutz der Urheber*innen ein. Sie machen sich für ein lebendiges kulturelles Leben stark, das die Vielfalt der Kulturen, das kulturelle Erbe und die zeitgenössischen Ausdrucksformen widerspiegelt.

Der Deutsche Kulturrat hat die nachfolgenden Forderungen für die nächste Wahlperiode des Deutschen Bundestags formuliert:

Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern

Vor zwanzig Jahren, im Jahr 2005, hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ einstimmig empfohlen, das Grundgesetz mit dem Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ zu ergänzen. Das Staatsziel Kultur muss in der nächsten Wahlperiode endlich im Grundgesetz verankert werden.

Verlässliche Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz schaffen

Die Entwicklung und der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) gehen mit großer Schnelligkeit voran. KI führt für Kreative, für Kultureinrichtungen und Kulturunternehmen zu Herausforderungen und Chancen. Sie stellt aber auch konkrete Gefahren dar, da z.B. Arbeitsplätze und Tätigkeiten von Soloselbstständigen und Unternehmen substituiert werden. Mit der KI-Verordnung wurde auf europäischer Ebene ein erstes Rahmenwerk für den Umgang mit KI geschaffen. Dessen ungeachtet stellt sich weiterhin eine Vielzahl weiterer Fragen, die dringend einer rechtlichen Klärung bedürfen.  In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass Urheber*innen, ausübende Künstler*innen sowie weitere Rechtsinhaber*innen eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke und Leistungen für KI-Zwecke erhalten, insbesondere bei kommerziellen Nutzungen. Dies gilt es auch auf europäischer und internationaler Ebene zu vertreten.

Kultur und Nachhaltigkeit zusammen denken

Im Jahr 2025 verbleiben noch fünf Jahre, um die UN-Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Die UN-Agenda 2030 verknüpft exemplarisch die verschiedenen Handlungsfelder, um weltweit nachhaltig zu wirtschaften und zu leben. Die Klimakrise findet nicht erst in ferner Zukunft statt, sie ist in Deutschland mit Dürren und Unwettern spürbar. Hiervon ist auch der Kulturbereich betroffen. Kultur und Nachhaltigkeit müssen zusammengedacht werden, d.h. konkret, die Impulse aus der Kultur- und Kreativwirtschaft für nachhaltiges Wirtschaften aufzugreifen und die Resilienz des Kulturbetriebs, insbesondere mit Blick auf den Schutz des kulturellen Erbes, zu verbessern. Zur nachhaltigen Kulturpolitik gehört gemäß der UN-Agenda 2030 auch die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit in Kunst und Kultur.

Zusammenhalt in Vielfalt leben

Deutschland ist ein Einwanderungsland und wird in der Zukunft aufgrund des demografischen Wandels verstärkt auf Einwanderung angewiesen sein. In Deutschland leben seit Jahrhunderten Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen. Verschiedene biografische Erfahrungen und regionale Traditionen prägen unser Land. Sie sind Teil unserer kulturellen Vielfalt. Ein Schlüssel für das friedliche Zusammenleben aller Menschen in unserem Land ist die kulturelle Integration. Der kulturellen Integration muss noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, d.h. konkret, dem Antisemitismus und Rassismus sowie anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten.

Kulturelle Bildung absichern

Bei der „UNESCO-Weltkonferenz zur kulturellen und künstlerischen Bildung“ in Abu Dhabi im Februar 2024 wurde von den Staaten, auch von Deutschland, das „UNESCO-Framework for Culture and Arts Education“ als Leitschnur für die Entwicklung kultureller Bildung verabschiedet. Aus dieser internationalen Vereinbarung erwächst Verantwortung für alle staatlichen Ebenen. Diese UNESCO-Vereinbarung muss umgesetzt werden, d.h. konkret, einen Staatenbericht zur kulturellen Bildung vorzulegen, verlässliche Strukturen zu etablieren, die eine qualifizierte und kontinuierliche kulturelle Bildung in Kita und Schule sowie Förderprogramme für Kulturelle Bildung zu sichern.

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Auf: www.kulturrat.de

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