Das Bundesfinanzministerium verlängert die Verwaltungsvereinfachungen bis Ende 2018. Zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements bei der Flüchtlingshilfe haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder 2015 eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungen getroffen.
Die Regelungen galten danach für die Maßnahmen, die vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2016 durchgeführt werden. Die Finanzverwaltung hat jetzt diese Vorgaben auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31. Dezember 2018 durchgeführt werden. Dazu gehören u.a. Vereinfachungen beim Spendennachweis und der Mittelweitergabe an Flüchtlingshilfeeinrichtungen.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 6.12.2016, IV C 4 – S 2223/07/0015 :015
Quelle: Vereinsinfobrief Nr. 321 (1/2017), verantwortlich für den Inhalt: Wolfgang Pfeffer www.vereinsknowhow.de.