Betriebe sollen künftig erst ab einer Größe von 20 Beschäftigten Datenschutzbeauftragte benennen müssen. Bisher liegt die Grenze bei zehn Personen, die „ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen sein müssen“.
Der Änderung stimmte der Bundestag Ende Juni 2019 mit dem „Zweiten Datenschutz-Anpassungsgesetz“ zu. Eine Lockerung der Datenschutzanforderungen ist damit jedoch nicht verbunden.
Auf: www.bundestag.de