Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2020 erneut angehoben und steigt von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Davon profitieren nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Minijobber.
Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn – unabhängig davon, ob eine Beschäftigung im gewerblichen Bereich oder Privathaushalt ausgeübt wird. Der Mindestlohn schützt die Beschäftigten vor zu geringen Löhnen und trägt auch dazu bei, dass der Wettbewerb zwischen Arbeitgebern nicht zu Lasten der Beschäftigten ausgetragen wird.
Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind weiterhin die folgenden Personen:
- Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz
- ehrenamtlich tätige Personen
- Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten
- Teilnehmer*innen an einer Maßnahme der Arbeitsförderung
- Heimarbeiter*innen nach dem Heimarbeitsgesetz
- Selbstständige
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
Wurde für bestimmte Branchen ein höherer Mindestlohn vereinbart, so ist dieser maßgebend.