Die Hamburger Gesundheitsbehörde hat eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, mit der Großveranstaltungen ab 1000 Teilnehmenden abgesagt werden. Die Verfügung gilt vorerst bis zum 30. April 2020.
Dazu sagt die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Neben Art und Ort ist auch die Teilnehmerzahl ein Kriterium für die Genehmigung der Veranstaltung. Mit der Teilnehmerzahl steigt das Infektionsrisiko und die Nachverfolgbarkeit ist nicht mehr durchgehend gewährleistet. Wir haben uns am gestrigen Abend entschieden, dass auch in Hamburg wie in den allermeisten Ländern die Teilnehmerzahl ab 1000 Personen grundsätzlich zum Kriterium für die Absage von Veranstaltungen gemacht wird, um eine einheitliche Wahrnehmung der Maßnahmen im Bundesgebiet zu unterstützen.“
Auf: www.hamburg.de/bgv/