Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt aus dem Kulturetat zehn Millionen Euro für ein Sofortprogramm NEUSTART zur Verfügung, mit dem Corona-bedingte Umbaumaßnahmen in Kultureinrichtungen finanziert werden können. Das soll helfen, kleineren und mittleren Kultureinrichtungen in Deutschland die rasche Wiedereröffnung nach der Pandemie-bedingten Schließung zu ermöglichen.
„Kultur stärkt gerade in diesen Zeiten gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe“, sagte Grütters. „Kultur ist Lebensmittel für unsere Demokratie. Die Wiedereröffnung von Museen und Gedenkstätten z.B. wäre ein wichtiger, nächster Schritt zur Sicherung der kulturellen Grundversorgung.“ Monika Grütters erklärte weiter: „Mir ist bewusst, dass unsere Kultureinrichtungen – und ihr Publikum – sehnsüchtig darauf warten, ihre ‚Pforten‘ nach der Corona-bedingten Schließung wieder öffnen zu können. Aktuell haben die Museen unter dem Dach des Museumsbundes sehr vernünftige und verantwortungsvolle Vorschläge entwickelt, wie sich Zugang und Gesundheitsschutz miteinander verbinden lassen. Kultureinrichtungen bereiten sich intensiv auf den Neustart vor. Das wollen wir unterstützen.“
Zur Unterstützung von Kultureinrichtungen bei Umbauten und Ausstattungsmaßnamen zur Reduzierung der Infektionsgefahr bei einer Wiedereröffnung stellt die BKM 2020 bis zu zehn Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten ebenso wie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.
Der Deutsche Museumsbund und die Landesmuseumsbünde hatten Empfehlungen gegeben, wie die Einrichtungen Zugang und Gesundheitsschutz miteinander vereinbaren können. Neben einer Begrenzung der Besucherzahlen, Abstandsregelungen und Schutzmasken sind dabei Online-Ticketing und Zeitfenster, erhöhte Reinigungsintervalle und besondere Schutzmaßnahmen im Eingangsbereich vorgesehen.
Grütters plädierte dafür, im Falle weiterer Lockerungen jetzt Kultureinrichtungen wie Museen und Gedenkstätten in den Blick zu nehmen. „Weiterhin gilt aber: Die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter hat Priorität“, sagte die Kulturstaatsministerin.
Die Antragsstellung ist ab dem 6. Mai möglich. Alle Informationen dazu erscheinen in den nächsten Tagen auf der Website des Bundesverbandes www.soziokultur.de und auf der Website der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien. Vorab sind die Fördergrundsätze und das Antragsformular einsehbar.
Auf: www.soziokultur.de