Ab dem 6. Mai gilt die 5. Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg. Für die Stadtteilkulturzentren, die Bürgerhäuser und die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit gilt in der neuen Fassung der 31. Mai 2020 als neuer Ablauftermin der Verordnung.
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Am 6. Mai 2020 ist die neue 5. Fassung der Verordnung online gegangen. Nach §34 der neuen Fassung treten die Einschränkungen für die Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Ablauf des 31. Mai 2020 außer Kraft. In der letzten 4. Fassung war der Termin des Außerkrafttretens der Einschränkungen nach dem heutigen 6. Mai 2020.