Verein: Umsatzsteuerliche Änderungen ab 1. Juli 2020

Im Rahmen des „Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets“ der Bundesregierung werden vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die Umsatzsteuersätze gesenkt.

Der Vereinsinfobrief Nr. 385 von vereinsknowhow.de erläutert, wie das Programm für Vereine konkret umzusetzen ist (nachfolgend im Wortlaut):

Der allgemeine Umsatzsteuersatz wird von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent. Das gilt vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.

Hinweis: Die Umsatzsteueränderung betrifft auch Zweckbetriebe mit dem ermäßigten Steuersatz. Auch der bereits gesenkte Steuersatz für den Verkauf von Speisen (Restaurationsleistungen) sinkt auf 5 Prozent. Getränke werden dagegen mit 16 % besteuert.

Grundsätzlich gelten die neuen Steuersätze auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die ab dem In-Kraft-Treten der Änderung ausgeführt werden. Wichtig: Es kommt also nicht auf das Rechnungsdatum an. Eine Verlegung des Rechnungsdatums auf einen Termin ab dem 1. Juli erlaubt also nicht die Anwendung des niedrigeren Steuersatzes. Umgekehrt kann für eine Leistung nach dem 31.12.20 nicht der ermäßigte Satz angewendet werden, auch wenn die Rechnung noch 2020 gestellt wird.

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Auf: www.soziokultur-thueringen.de

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