Die am 28. Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Corona-Maßnahmen werden, nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin, bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen, also auch die betroffenen Kultureinrichtungen, bleiben damit leider zunächst weiterhin geschlossen.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist froh, dass das Infektionsschutzgesetz kurz vor seiner Verabschiedung in der letzten Woche geändert wurde. Der Kulturrat hatte angemahnt, dass Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos viel mehr als reine Vergnügungsorte sind und das sie nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird. Der Deutsche Bundestag hatte in der letzten Minute in diesem Sinne das Gesetz geändert.
Das neue Infektionsschutzgesetz zeigt jetzt erste Wirkung. In dem o.g. Beschluss steht: „Beim weiteren Vorgehen ist zu beachten, dass das Infektionsschutzgesetz vorsieht, bei Beschränkungen des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen der Bedeutung der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen. Sobald dies angesichts der Infektionslage möglich ist, sollten daher die Kultureinrichtungen wieder öffnen können. Die Kulturminister werden beauftragt, hierfür eine Strategie zu erarbeiten, die den notwendigen Vorlauf und hinreichende Planungssicherheit gewährleistet.“
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wie zu erwarten war, wird der Lockdown für Kultureinrichtungen noch bis zum 20. Dezember fortgeführt. Dies bedauern wir sehr! Aber wir sehen auch, dass das Infektionsgeschehen es noch nicht zulässt, den Lockdown zu beenden. Der Kulturbereich ist fast durchgängig seit März im Lockdown. Es muss jetzt geklärt werden, wie lange wir noch diese Sonderlasten tragen müssen, oder ob nicht auch andere Bereiche, wie zum Beispiel der Handel, einen Teil der notwendigen Beschränkungen übernehmen sollten. Wir sind im Angesicht der schwierigen Lage für den Kulturbereich froh, dass es uns gelungen ist, im Infektionsschutzgesetz durchzusetzen, dass Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos u.a. eindeutig als Orte der Kunst, die unter besonderem Schutz durch unsere Verfassung stehen, genannt werden. Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit jetzt zwingend Rechnung getragen werden. Die Kulturminister der Länder erhalten durch dieses Gesetz jetzt die Möglichkeit, eine Strategie zur baldigen Öffnung der Kultureinrichtungen vorzulegen. Wir erwarten, dass die Kulturminister diese Aufgabe beherzt angehen und ihrer Verantwortung gerecht werden. Der Kulturbereich muss so schnell wie möglich wieder geöffnet werden. Wir sehen ein wenig Licht am Ende des Tunnels.“