STADTKULTUR HAMBURG hat die Corona-Pandemie seit Beginn mit Fachinformationen für die Hamburger Kultur begleitet. U.a. wurden die finanziellen Hilfen für die Kultur in Hamburg und bundesweit und die Hinweise zu Hilfeseiten anderer Institutionen immer auf dem Laufenden gehalten. Da diese grundlegenden Informationen aber veralten und nicht mehr von so hohem Interesse wie zu Beginn der Krise sind, haben wir sie aus unserem aktuellen Corona-Portal entfernt und hier archiviert.
Hinweis: Diese Archivseite wird redaktionell nicht mehr gepflegt.
Die Hamburger Stadtteilkultur in Zeiten von Corona
Die Hamburger Stadtteilkultur ließ sich 2020 und 2021 durch Corona nicht unterkriegen: Trotz erschwerter Bedingungen fand während der Corona-Pademie Kultur live oder online in den Hamburger Stadtteilen statt. STADTKULTUR HAMBURG sammelte diese Aktivitäten seiner Mitglieder und veröffentlichte sie in den Fachinfos und gesammelt auf einer Sonder-Seite.
Positions- und Forderungspapier April 2021: Teilhabe in den Stadtteilen in Zeiten von Corona
Gerade Menschen, die zuvor bereits strukturell benachteiligt waren, leiden am meisten unter den Folgen und Einschränkungen der Pandemie. Sie brauchen am dringendsten wieder umfassenden Zugang zu den Angeboten in den Stadtteilen. Die Einrichtungen, Projekte und Initiativen der Hamburger Stadtteilkultur ermöglichen mit ihren niedrigschwelligen Angeboten den unterschiedlichsten Bevölkerungsschichten einen Zugang zu Kultur und Bildung und fördern die demokratische Teilhabe in den Quartieren. Bei möglichen Lockerungsschritten sollten deshalb Stadtteilkultur und Bürgerhäuser dringend zuvorderst berücksichtigt werden.
Handreichung Schutzkonzept von STADTKULTUR HAMBURG vom Mai 2020
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter*innen und der Besucher*innen müssen Kulturzentren für die anstehende Öffnung ihrer Häuser Regeln aufstellen und kommunizieren. Dazu hat STADTKULTUR HAMBURG im Mai 2020 eine Handreichung für entsprechende Schutzkonzepte entwickelt.
Welche finanziellen Hilfen gibt es für die Kultur in Hamburg?
Bürgschaften (BG) und Landesbürgschaften
- Kreditfinanzierungen bis 2,5 Mio. Euro über Ihre Hausbank können auch durch die erweiterten Bürgschaftsmöglichkeiten der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) ermöglicht werden. Mehr: www.bg-hamburg.de/aktuell/corona-virus-infos-fuer-unternehmen/
- Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt zur Förderung der Wirtschaft Landesbürgschaften für Kredite an Unternehmen aller Branchen, sofern Bürgschaften der BG Hamburg grundsätzlich nicht in Frage kommen. Mehr: www.ifbhh.de/foerderprogramm/landesbuergschaften-der-fhh
- Quelle: Coronavirus – Hilfen für Unternehmen der IFB, 27.3.2020
Corona-Erlass für die Steuerverwaltung (mit Link zu allen Anträgen)
- Unternehmen, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können schon jetzt zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen, zum Beispiel die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag, Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen oder Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt. Quelle: Übersicht über mögliche Hilfen der Behörde für Kultur und Medien vom 30.3.2020
- Betroffene sollten sich schnellstmöglich mit dem für sie zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Alle Anträge zum Corona-Erlass finden Sie hier: www.hamburg.de/fb/finanzaemter/
Quelle: Hilfsmaßnahmen von Bund und Stadt von der Hamburg Kreativ Gesellschaft
Corona-Grundsicherung für Selbstständige (Einzelunternehmer und Freiberufler)
- Die Bundesagentur für Arbeit informiert über das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung und die Beantragung der Corona-Grundsicherung.
- Grundsicherung kann für freischaffend Tätige eine Möglichkeit sein, um sich kurzfristig finanziell abzusichern und Verdienstausfälle zumindest teilweise aufzufangen. Zuständig ist in diesem Fall das Jobcenter team.arbeit.hamburg:
- Auch hier ist das Verfahren bereits mit Blick auf die aktuelle Lage vereinfacht worden: www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
- Quelle: Übersicht über mögliche Hilfen der Behörde für Kultur und Medien, 30.3.2020
Corona-Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen des Bundes (bis 31.3.2021)
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weitere Liquiditätshilfen erhalten. Ziel der Überbrückungshilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern zu sichern. Dazu werden bei coronabedingten erheblichen Umsatzausfällen der Monate Juni bis Dezember 2020 die betrieblichen Fixkosten teilweise erstattet.
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die Überbrückungshilfe II können bis zum 31.3.2021 online gestellt werden. Die Deadline wurde verlängert.
Auf der bundesweit geltenden Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte registrieren.
Finanzierungssicherheit für Zuwendungsempfänger
- Förderzusagen der Stadt bestehen auch wenn die geplanten Produktionen und Projekte jetzt nicht oder in anderer Form umgesetzt werden können.
- Quelle: Übersicht über mögliche Hilfen der Behörde für Kultur und Medien vom 30.3.2020
Gebührenrechtliche Hilfen für Gewerbetreibende der Finanzbehörde
- Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich durch die Corona-Allgemeinverfügung in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkte Gewerbetreibende und sonstige betroffene Institutionen können bis zum 31. Dezember 2020 einen Antrag auf Stundung oder Erlass der bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Gebühren stellen.
Quelle: Übersicht über mögliche Hilfen der Behörde für Kultur und Medien vom 30.3.2020
GEMA Sofortmaßnahmen
- Für Lizenznehmer der GEMA ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.
Stand: 20.03.2020: www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/ - Versehentliche automatische Abbuchungen bei ruhenden Lizenzverträgen wird die GEMA im Nachgang mit den behördlichen Schließungen korrigieren. Lizenznehmer müssen aktuell nichts Weiteres veranlassen. Die GEMA wird die Beträge, die normalerweise während des Ruhezeitraums den Kunden berechnet würden, gutschreiben. Hierfür ist seitens der Kunden nichts weiter zu veranlassen außer den Zugang der kommenden Gutschrift zu kontrollieren. Mehr: www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/hinweis-zu-automatischen-abbuchungen/
Hamburg-Kredit Wachstum (bei Vermietung von Gewerbeimmobilien)
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg und freiberuflich Tätige sowie Personen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten und seit mindestens 5 Jahren am Markt sind können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 500.000 Euro erhalten. Mehr: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-kredit-wachstum
HamburgKredit-Liquidität (HKL)
- Kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen, die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, eröffnet die IFB Hamburg kurzfristig mit dem Hamburg Kredit Liquidität (HKL) neue Spielräume. Der Hamburg-Kredit Liquidität wird von der IFB Hamburg in Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) gewährt und im Hausbankenverfahren vergeben.
- Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen sowie Existenzgründer und Vereine.
- Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist für alle Antragsberechtigten, dass sie am 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO waren.
- Infoseite der IFB zum HamburgKredit-Liquidität (HKL)
Hilfspaket Kultur der Behörde für Kultur und Medien
- Die Behörde für Kultur und Medien hat speziell für den Bedarf in der Kultur ein Hilfspaket Kultur im Wert von 25 Millionen Euro geschnürt. Förderfähig sind kulturelle Einrichtungen wie zum Beispiel Privattheater oder Musik-Clubs. Hierzu werden bereits existierende Förderinstrumente weiterentwickelt. Die Abwicklung läuft über die Behörde für Kultur und Medien. Quelle: Übersicht über mögliche Hilfen der Behörde für Kultur und Medien vom 30.3.2020
- Die Hamburger Stadtteilkultur soll aus Hilfspaket Kultur mit 1.360.000 Euro unterstützt werden. Quelle: Unterstützung für die Stadtteilkultur aus dem Corona Hilfspaket Kultur vom 20.4.2020
IFB-Förderkredit Kultur (Modul Corona)
- Kultureinrichtungen können auf der Seite der Hamburgische Investitions- und Förderbank (www.ifbhh.de) Förderkredite beantragen, mit denen neben Investitionen nun auch betriebliche Einbußen zu besonders günstigen Konditionen und mit vereinfachtem Zugang kreditär ausgeglichen werden können, wenn deren Bedarf aus der Corona bedingten Schließung erfolgen: www.ifbhh.de/foerderprogramm/ifb-foerderkredit-kultur
- Hotline der IFB: Zur Unterstützung bei Fragen zum Hamburger Schutzschirm hat die IFB Hamburg eine Hotline eingerichtet: 040 42828-1500
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
- Bundesminesterium für Finanzen: siehe Soforthilfe und Schutzfonds > Für kleine, mittlere und große Unternehmen > Kredite
- KfW hat die Aufgabe, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern, und wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern.
- Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler erreichen die KfW bei Fragen zur KfW-Corona-Hilfe unter der kostenfreien Servicehotline 0800 / 5 39 90 00. Auf Grund der hohen Nachfrage kann es zur Zeit zu längeren Wartezeiten kommen.
- Handelsblatt: Wie Unternehmen an die Hilfen der Bundesregierung kommen (16.3.2020)
- Bewertung für Soziokulturelle Zentren und Initiativen: Bei den Liquiditätshilfen handelt es sich bei aller Flexibilität nur um Kredite, die zurückzuzahlen sind. Dafür braucht man Einnahmen und Überschüsse., die in der aktuellen Lage bei den meisten Zentren nicht vorhanden sind. Vereinfachte Kredite mögen in geringen Umfang bei größeren Einrichtungen zur Überbrückung helfen. Für die Zentren wird es allerdings eine Weile dauern, bis sie überhaupt wieder Einnahmen erzielen, um ihre Existenz abzusichern – deswegen wird eine Rückzahlung bei vielen nicht möglich sein. Quelle: Bewertung bestehender/geplanter Programme des Bundes der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. vom 24.3.2020
Krankenkassen: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
- Um den Unternehmen und Selbstständigen hier zu helfen, hat der GKV-Spitzenverband allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend zu erleichtern. Quelle: Pressemitteilung der GKV vom 25.3.2020
Künstlersozialkasse: Maßnahmen für abgabepflichtige Unternehmen
- Verlängerung des Termins zur Abgabe der Meldung abgabepflichtiger Entgeltzahlungen des Jahres 2019: Wenn sich durch betriebliche Umstände Verzögerungen bei der Erstellung der Meldung abgabepflichtiger Entgeltzahlungen des Jahres 2019 ergeben sollten, kann eine Verlängerung der gesetzlichen Abgabefrist bis zum 30. Juni 2020 gewährt werden. Einen formlosen schriftlichen Antrag können Sie mit einer kurzen Begründung per E-Mail an richten.
- Zahlungserleichterungen: Bestehen durch die Auswirkungen des Corona-Virus akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten können Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen; dies ist auch per E-Mail an möglich.
Der Antrag soll eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten. Ohne weitere Ermittlungen kann in diesen Fällen eine zinslose Stundung bis zunächst 30. Juni 2020 erfolgen.
Dies bedeutet, dass Künstlersozialabgaben und monatliche Vorauszahlungen zwar nach wie vor entstehen, jedoch von der Künstlersozialkasse bis zum genannten Zeitpunkt nicht geltend gemacht werden. - Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlung: Wenn abzusehen ist, dass die abgabepflichtigen Entgeltzahlungen im laufenden Jahr durch die Auswirkungen des Corona-Virus erheblich geringer ausfallen als im Vorjahr, können die monatlichen Vorauszahlungen auf Antrag herabgesetzt werden. Dazu kann der auf der Homepage der Künstlersozialkasse hinterlegte Antrag genutzt oder ein formloses Schreiben eingereicht werden. Der Antrag kann auch per E-Mail an oder telefonisch gestellt werden.
Im Antrag ist die im Jahr 2020 voraussichtlich zu erwartende Summe der abgabepflichtigen Entgeltzahlungen sowie eine kurze Begründung anzugeben. - Quelle: Aktuelle Hinweise zu den Folgen der Corona-Pandemie der KSK
Kurzarbeitergeld
- Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren:
- Handreichung Kurzarbeitergeld für Soziokulturelle Zentren
- Muster arbeitsvertragliche Regelung für Kurzarbeit
- Einverständniserklärung Kurzarbeitergeld
- Bewertung für Soziokulturelle Zentren und Initiativen: Die Möglichkeit von Kurzarbeitergeld kann auf jeden Fall dazu beitragen, die Zentren hinsichtlich der Zahlung von Gehältern etwas zu entlasten. Quelle: Bewertung bestehender/geplanter Programme des Bundes der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. vom 24.3.2020
- Das neue Gesetz „zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“, das Freitag, den 13.3.2020 beschlossen wurde, gilt rückwirkend ab 1.3.2020. Das Gesetz ist zeitlich befristet und gilt bis zum 31.12.2021.
Grundsätzlich sind soziokulturelle Zentren berechtigt, Kurzarbeit anzumelden, wenn 10% der Beschäftigten des Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Ob und wie viel Kurzarbeitsgeld beantragt werden kann, wird die jeweilige Agentur für Arbeit bewerten (aber meistens wie ALG 1, nämlich 60-67% des Nettogehalts). Arbeitnehmer*innen müssen den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit melden. Das ist sehr wichtig.
Ein erleichtertes Antragsverfahren ist bei der Agentur für Arbeit noch nicht online. Das wird aber in den nächsten Tagen eingerichtet. Es empfiehlt sich somit, die Seite der jeweiligen Agentur für Arbeit zu beobachten oder bei der Agentur anzurufen. Mehr - Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, soll das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns steigen. Für Beschäftigte mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung soll bis Jahresende gelten. Quelle: Weitere Hilfen für Arbeitnehmer vom 29.4.2020
- Bundesagentur für Arbeit: Neue Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld (16.4.2020)
- Bundesagentur für Arbeit: Allgemeine Informationen zum Kurzarbeitergeld
Lockerung der Insolvenzordnung
- Die Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden, um zu verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil sie die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig erhalten. Die Aussetzung ist bis 30. September 2020 geplant.
- Merkblatt zur Insolvenzantragspflicht der Handelskammer Hamburg (19.3.2020)
- Bewertung für Soziokulturelle Zentren und Initiativen: Diese Maßnahme ist begleitend zu finanziellen Hilfen sehr sinnvoll, da die Beantragung und Auszahlung der Mittel auch bei schnellstmöglicher Bearbeitung eine gewisse Zeit beanspruchen wird. Quelle: Bewertung bestehender/geplanter Programme des Bundes der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. vom 24.3.2020
Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung
- Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter zwölf Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber. Dieses wird dem Arbeitgeber wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt. Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht. Bei Neueinträgen wird vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden. Quelle: Informationen für den Kulturbetrieb von der Bundesregierung vom 27.3.2020
- siehe hierzu auch: „Was passiert, wenn mein Kind nicht krank ist, aber die Kita/Schule meines Kindes (länger) geschlossen wird und ich keine andere Betreuung für das Kind habe? Muss ich Urlaub nehmen?“ auf „Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (30.3.2020)
- Bewertung für Soziokulturelle Zentren und Initiativen: Für festangestelltes Personal ist die Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung eine Erleichterung: Sie könnte in größeren Zentren gleich mehrere Personen betreffen, die Kinder unter 12 Jahren haben. Allerdings gibt es eine Reihe von Hürden: Das Geld wird nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass keine andere Form der Kinderbetreuung möglich ist, etwa durch den Partner. Eltern müssen zunächst andere Möglichkeiten ausschöpfen, z.B. Zeitguthaben abbauen. Andere Leistungen wie das Kurzarbeitergeld gehen vor. Größte Hürde: Die Arbeitgeber müssen in Vorleistung gehen, bis das Geld erstattet wird. Dieses Kapital ist bei vielen Zentren nicht vorhanden. Quelle: Bewertung bestehender/geplanter Programme des Bundes der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. vom 24.3.2020
Nothilfefonds der Behörde für Kultur und Medien
Nothilfefonds in Höhe von zwei Millionen Euro, mit dem auf Antrag Ausfälle ausgeglichen werden können, die durch andere Hilfsmaßnahmen nicht erfasst werden.
Quelle: „Erste Eckpunkte für einen ‚Hamburger Schutzschirm für Corona-
geschädigte Unternehmen und Institutionen‘ vorgestellt“, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, 19.3.2020
November- und Dezemberhilfe des Bundes (bis 30.4.2021)
Die November- und die Dezemberhilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen auf Grund des Teil-Lockdowns erfasst sind, kann ab jetzt beantragt werden. Auch Kulturschaffende und andere Soloselbständige sind antragsberechtigt: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html
Vorgehen bei geringfügig Beschäftigten
- Die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. hat sich damit beschäftigt, was man bei geringfügig Beschäftigten aufgrund des Lockdowns beachten muss. Es wird u.a. empfohlen, einen Arbeitsvertrag mit zumindest einer Rahmenarbeitszeit zu schließen: siehe „Lohnfortzahlung bei geringfügig Beschäftigten“.
- Betriebe können zwar für ihre Minijobber*innen kein Kurzarbeitergeld beantragen, aber bei der Corona Soforthilfe zählen Minijobber*innen auf 450-Euro-Basis mit (mit dem Faktor 0,30). Mehr dazu im ZEIT-Artikel von Christoph Twickel. Quelle: SONDER-NEWSLETTER 5 von RockCity
Zinslose Stundung für Mieter städtischer Immobilien
Betroffene gewerbliche Mieter von städtischen Immobilien können auf Antrag bei ihrem jeweiligen Vermieter die Miete für drei Monate zinslos stunden und so Entlastung in der momentanen Situation erhalten. Dies ist möglich für Immobilien von Sprinkenhof, HHLA und LIG.
Quelle: Übersicht über mögliche Hilfen der Behörde für Kultur und Medien vom 27.3.2020
Weitere Hilfe-Seiten für die Kultur
Hilfsmaßnahmen für Hamburgs Kultur- und Kreativwirtschaft von der Behörde für Kultur und Medien
Auf ihrer Hilfeseite gibt die Behörde einen Überblick über die Hilfsangebote für die Hamburger Kultur. Die Angebote werden laufend ausgeweitet und konkretisiert: www.hamburg.de/bkm/
Hotline und Hilfsanbebote der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat für Unternehmer*innen Corona-Hilfsangebote zusammengestellt und eine Hotline eingerichtet: 040 / 428 41 1497 (montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr).
Hilfsseite der Handelskammer Hamburg
Hilfeseite der Bundesregierung für Kultur- und Medienschaffende
- Hilfen in der Corona-Pandemie: Informationen für Kultur- und Medienschaffende
Deutscher Kulturrat: Die Pressemitteilungen und die „Corona versus Kultur“-Newsletter
- Der Deutsche Kulturrat veröffentlicht auf seiner Corona-Seite seine Pressemitteilungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise, den Newsletter „Corona versus Kultur“ sowie weitere nützliche Informationen und Meldungen: www.kulturrat.de/corona/
Corona-Hilfe-Seite für Kultur- und Kreativschaffende von der Hamburg Kreativ Gesellschaft
- Auf ihrer Corona Hilfe bietet die Kreativ Gesellschaft Informationen, Beratungen, Förder- und Konjunkturprogramme: www.kreativgesellschaft.org/corona-hilfe/
Für Club-Betreiber*innen: Der CORONA INFO TICKER der LiveKomm
- Der CORONA INFO TICKER dient als Informationsplattform für Clubs und Festivals hinsichtlich der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Veranstaltungsbranche und Clubkultur: www.livemusikkommission.de
Für Musiker*innen, Musikschaffende: RockCitys Sonderseite und das CORONAPHONE
- CORONA-Sonderseite mit allen Facts für freischaffende Künstler*innen: www.rockcity.de/corona-sonderseite/
Für Künstler*innen, Freiberufler und Solo-Selbständige: Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes
- Informationen für Künstler*innen, Freiberufler und Solo-Selbständige werden beim Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes gebündelt: www.kreativ-bund.de/corona
Hilfe-Seite des Verbandes unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT)
- Coronavirus – Wichtige Informationen für VUT-Musikunternehmer*innen