Reform des Gemeinnützigkeitstrechts – das ist neu

Ein Überblick vom Haus des Stiftens soll in möglichst kurzer und knapper Form einen Einblick in die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts geben, bildet jedoch nicht alle Gesetzesänderungen und Anpassungen in vollumfänglicher Breite und Tiefe ab.

Nach verschiedenen Anläufen und langwierigen Erörterungen hat der Gesetzgeber nunmehr mit dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) vom 21.12.2020 die Bestimmungen zum Gemeinnützigkeitsrecht reformiert. Die zentralen Änderungen kommen weitgehend bereits für den Veranlagungszeitraum 2020 zum Tragen.

Im Anschluss an das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts (Ehrenamtsstärkungsgesetz) vom 21. März 2013 nutzt er damit nach sieben Jahren erneut die Gelegenheit, gemeinnützigkeitsrechtliche Rahmenbedingungen mit bedeutenden Akzenten an die praktischen Bedürfnisse und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

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Auf: www.hausdesstiftens.org

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