Meilenstein: Bundestag fordert Bundesregierung auf, Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke einzustufen

Ein Entschließungsantrag für die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD fordert, dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

Die entscheidende Sitzung im Bauausschuss fand am 5. Mai 2021 statt und erbrachte sehr zur Freude der im Prozess begleitenden Interessenvertreter*innen der LiveKomm – dem Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. – eine Entscheidung zugunsten der Clubkultur. Der Antrag wurde im Ausschuss fast einstimmig beschlossen und ging als Beschlussempfehlung am Freitagmittag unter TOP 36 in die Abstimmung im Plenum.

Demnach würden Musikclubs mit Fokus auf Künstler*innen, Nachwuchs und Programmkuratierung künftig baurechtlich nicht mehr mit Spielhallen, Wettbüros, Sex-Kinos und Bordellen als Vergnügungsstätten eingestuft, sondern mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichwertig angesehen. Damit wird auf Bundesebene im Bereich der Stadtentwicklung ein erster Meilenstein erzielt, der nach einer erfolgten Umsetzung, Neugründungen und Umsiedlungen von Musikclubs begünstigt und eine starke symbolhafte Signalwirkung auf die Bundesländer und Kommunen entfalten wird. 

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Auf: www.livemusikkommission.de

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