Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld soll verlängert werden. Konkret geht es bei den Regeln um Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit.
Diese werden bislang noch bis Ende Juni 2021 zu 100 % vom Staat übernommen. Die Regelung soll nun bis Ende September gelten. Zudem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiterhin ausreichen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst vorgegeben ein Drittel.
Auf: www.bmas.de