Mit dem Auslaufen der sog. Bundesnotbremse werden ab dem 1. Juli Corona-Regeln am Arbeitsplatz gelockert. So entfällt etwa die Homeoffice-Pflicht. Bestehen bleiben die AHA+L-Regel sowie die Verpflichtung zum Testangebot.
Trotz sinkender Zahlen von Corona-Neuinfektionen muss den Infektionsgefahren im Betrieb weiterhin wirksam begegnet werden. Deshalb bleiben Arbeitgeber*innen auch zukünftig verpflichtet, die folgenden Maßnahmen umzusetzen:
- Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen,
- Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen,
- das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt und
- die Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Die Änderungen der Corona-Arbeitsschutz-verordnung treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
Auf: www.bmas.de