Corona-Lockerungen in drei Schritten

Bund und Länder haben sich auf Lockerungen der Corona-Regeln geeinigt. Ab 20. März 2022 soll ein Großteil der Maßnahmen entfallen. Die Beschlüsse im Überblick auf tagesschau.de.

Bund und Länder haben weitreichende Lockerungen in drei Stufen beschlossen, die den Alltag der Menschen in den nächsten Monaten spürbar weniger Pandemie-dominiert machen – zumindest für Geimpfte und Genesene. Einzig die Maske bleibt bis auf Weiteres fester Alltagsgegenstand.

Erste Stufe: Private Treffen …

Hier gilt für Geimpfte und Genesene bisher eine Obergrenze von zehn Menschen. Sie soll jetzt entfallen. Private Treffen für Geimpfte und Ungeimpfte sind damit ohne Teilnehmer*innen-Begrenzung möglich.

Die Einschränkungen für Ungeimpfte bleiben aber noch bis zum 19. März bestehen. Sobald sie an einer Zusammenkunft teilnehmen, gilt: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und auf bis zu zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.

… und Einzelhandel

Wo dies noch nicht geschehen ist, entfallen in einem ersten Schritt die Zugangsbeschränkungen. Allerdings gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.

Zweite Stufe: Gastronomie, Hotels und Clubs …

In einem zweiten Schritt wird ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Menschen mit tagesaktuellem Test ermöglicht. Auch für Übernachtungsangebote gilt dann diese Regel. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.

… und Großveranstaltungen

Bei überregionalen Großveranstaltungen – auch im Sport – können Genesene und Geimpfte als Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgesehen, wobei die Personenzahl von 6000 Zuschauenden nicht überschritten werden soll.

Bei Veranstaltungen im Freien wird maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgeschlagen, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Zudem sollten Masken getragen werden.

Dritte Stufe: Rückkehr zur Fast-Normalität

In einem dritten Schritt sollen ab dem 20. März „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern das zulässt. Auch die im Infektionsschutzgesetz geregelte Homeoffice-Pflicht soll dann nicht mehr gelten. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten Homeoffice anbieten – etwa bei der Arbeit im Großraumbüro.

Der Termin 20. März ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz: Denn die Regelung erlaubt die Schutzmaßnahmen derzeit nur befristet bis zum 19. März. Bund und Länder wollen das Gesetz auf einen „Basischutz“ reduzieren und um weitere drei Monate verlängern.

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Auf: www.tagesschau.de

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