Mit dem Programm „Outdoorförderung Livemusik und weitere Kultursparten 2022“ unterstützte die Behörde für Kultur und Medien Kulturveranstalter*innen im Sommer und Frühherbst 2022 dabei, an verschiedenen Orten unter freiem Himmel Kulturveranstaltungen zu realisieren. Das Förderprogramm wurde von STADTKULTUR HAMBURG durchgeführt.
Das Programm zielte auf groß angelegte Formate aller musikalischer Genres sowie weiterer Kultursparten, die die Vielfalt der Kultur fördern und durch ihre überregionale Ausstrahlung auch für Tourist*innen als Reiseanlässe interessant sind. Aufbauend auf den guten Erfahrungen des Kultursommers sollten dabei auch neue und ungewöhnliche Orte für die Kultur erschlossen werden. Das Programm hatte einen Umfang von 3,3 Millionen Euro. Anträge für die Förderung konnten ab dem 15. Juni bis zum 31. August 2022 gestellt werden. Über die Anträge wurde in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden.
Das Förderprogramm wurde von STADTKULTUR HAMBURG durchgeführt. Der Dachverband hatte bereits 2021 die Stadt Hamburg dabei unterstützt, den Kultursommer erfolgreich umzusetzen.
Nachrichtenarchiv zur Outdoorförderung und geförderten Projekten
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Outdoorförderung: Kurz und knapp
Was wurde gefördert?
Mit der Outdoorförderung 2022 sollten groß angelegte Veranstaltungsformate mit einer überregionalen Ausstrahlung ermöglicht werden, die erwarten lassen, dass sie als Reiseanlässe für kulturinteressierte Touristen dienen. Dafür sollten in einem kulturell breit angelegten Rahmen auch ungewohnte Veranstaltungsorte außerhalb geschlossener Räume in Hamburg aktiviert und damit eine Vielzahl an Konzert-Veranstaltungen aller musikalischen Genres – aber auch weiterer Kultursparten – ermöglicht werden. Mit der Förderung wurden die Veranstaltenden dabei unterstützt, bestehende oder neu zu schaffende Open-Air-Veranstaltungs- und Open-Air-Kulturorte im öffentlichen Raum einzurichten und diese mit einem vielfältigen künstlerischen, in der Regel mehrtägig angelegten Programm zu bespielen.
Wer konnte Förderung beantragen?
Gefördert wurden profilierte, professionelle Hamburger Akteure und Veranstaltende, die im kulturellen Leben Hamburgs nachweislich fest verankert sind und nachhaltig erfolgreiche Arbeit leisten. Gemeinschaftsbewerbungen mehrerer Veranstaltender waren ausdrücklich möglich, mussten aber von einem Antragsstellenden federführend verantwortet werden. Weitere Punkte, die die Beantragenden einhalten mussten, finden sich unter Punkt 3 der Förderrichtlinie.
Was waren die Fristen?
Anträge mussten vom 15. Juni bis 31. August 2022 über das Online-Antragsformular erfolgen (der Link zum Antragsformular stand ab dem 15. Juni auf dieser Webseite zur Verfügung). Vollständige und formal korrekte Anträge wurden nach Eingang beschieden – bis die Mittel ausgeschöpft waren. Gefördert werden konnten Veranstaltungen, die ab 15. Juni bis 31. Oktober 2022 durchgeführt wurden. Die Verwendung der Mittel musste bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt sein.
Ab welcher Förderhöhe konnten Anträge gestellt werden?
Förderanträge konnten ab einer Förderhöhe von mindestens 75.000 Euro gestellt werden. Der Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung musste mindestens 10% betragen.
Weitere Informationen zur Outdoorförderung
- Förderrichtlinie für die Vergabe von Projektmitteln im Rahmen der „Outdoorförderung Livemusik und weitere Kultursparten 2022“ (Die Förderrichtlinie ist nicht mehr online)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (PDF)
- Vorlage für Kosten- und Finanzierungsplan (Excel-Dokument)
- Ausschreibung „Outdoor-Förderung 2022“ auf der Seite der Kulturbehörde (Die Ausschreibung ist nicht mehr online)
Kontakt
Mit Ihren Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an: