Praxishilfe: Erneuerbare Energien im Denkmalbestand

Das Denkmalschutzamt hat einen Leitfaden für den Einsatz von erneuerbaren Energien im Denkmalbestand erarbeitet. Die Praxishilfe soll bei der denkmalverträglichen Planung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und deren Genehmigung helfen. Eine der ersten Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes wurde mit dem Altonaer Museum realisiert.

Der Einsatz von erneuerbaren Energien leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, welcher essenziell für den Erhalt von Natur- und Kulturerbe ist. Auch das Denkmalschutzamt ermöglicht den Einsatz von erneuerbaren Energien im Denkmalbestand. Mit der Praxishilfe zeigt das Denkmalschutzamt, wie der Einsatz von erneuerbaren Energien im Denkmalkontext möglich ist und gibt Hilfestellung bei der Planung und Antragstellung.

Der Leitfaden differenziert zwischen Regelfällen, die meist auf kurzem Wege genehmigt werden können, und komplexeren Fällen, bei denen zusammen mit dem Denkmalschutzamt denkmalverträgliche Lösungen gesucht werden müssen. Ein leicht zu genehmigender Regelfall liegt zum Beispiel vor, wenn die Anlage auf einem Flachdach installiert wird, vom öffentlichen Raum nicht einsehbar ist und für die Installation nicht oder nur unwesentlich in die Denkmalsubstanz eingegriffen wird.

weiterlesen »

Auf: www.hamburg.de

Nach oben scrollen