Deutscher Kulturrat begrüßt die Berücksichtigung der Kultur beim Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (GEG).
Der Deutsche Kulturrat setzt sich für Nachhaltigkeit und die Umsetzung von Klimazielen im Kultur- und Mediensektor ein. Gerade die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise hat auch im Kultur- und Mediensektor noch einmal sehr deutlich gemacht, wie stark die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist und wie wichtig die energetische Sanierung von Kulturorten ist.
Das vom Bundeskabinett beschlossene GEG mit den vorgesehenen Unterstützungen für den Einbau neuer Heizungen bzw. die Verbesserung bestehender Heizungen mit den geplanten Unterstützungsmaßnahmen wird vom Deutschen Kulturrat begrüßt. Mit dem GEG sollen gezielt Anreize gesetzt werden, in neue Heizungen zu investieren, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen und damit einen Beitrag auf dem Weg zu Treibhausgarneutralität leisten.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt besonders, dass es Kulturstaatsministerin Claudia Roth MdB gelungen ist, Kultureinrichtungen bei den Härtefallregelungen im GEG entsprechend zu verankern. So heißt es u.a. in der Gesetzesbegründung: „Bei dem künftigen Förderregime sind […] die sich aus Anwendung dieses Gesetzes ergebenden Kostensteigerungen für soziale Dienste und Einrichtungen, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie Frauenhäuser und andere Schutz- und Zufluchtseinrichtungen für gewaltbetroffene Personen zu berücksichtigen.“ Diese Klarstellung ist von großer Bedeutung für die anstehende Umsetzung des GEG im Kulturbereich.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann sagte: „Keine Frage, auch der Kulturbereich muss seinen Beitrag zu mehr Klimaschutz und zur Reduzierung von Treibhausgasen leisten. Er muss dazu aber auch in der Lage sein. Es ist daher ein wichtiger Erfolg von Kulturstaatsministerin Roth, dass Kultureinrichtungen bei den Härtefallregelungen im GEG in der Gesetzesbegründung ausdrücklich erwähnt werden.“
Quelle: Deutscher Kulturrat