Der Startschuss für die elfte Runde des APPLAUS-Awards ist gefallen: Bis zum 23. Mai 2024 können sich in Deutschland ansässige Spielstättenbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Genres von Popularmusik und Jazz mit ihren Livemusikprogrammen aus dem Jahr 2023 bewerben.
Mit der elften Ausgabe kehrt der APPLAUS zu vor-pandemischen Regelungen zurück: Für die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ müssen die Bewerber*innen mindestens 48 Konzerte im Vorjahr vorweisen. Für die Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ sind mindestens 10 Konzerte nötig. Das eingereichte Gesamtprogramm darf dabei bis zu 20 Prozent aus Open-Air-Formaten bestehen. Zusätzlich gibt es beim APPLAUS 2024 noch die Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“. Die Preisgelder können bis zu 50.000 Euro betragen.
Auf: www.applaus-award.de