Die Wüstenrot Stiftung fördert Projekte aus Bereichen wie etwa Kunst, Denkmalpflege sowie Pflege und Erhaltung von Kulturwerten. Anträge hierfür können viermal jährlich gestellt werden.
Als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätige Institution initiiert, konzipiert und realisiert die Wüstenrot Stiftung mit etwa 70 Prozent ihrer Mittel bundesweit eigene Stiftungsprojekte und vergibt mit den verbleibenden 30 Prozent finanzielle Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen.
Dabei vergibt sie finanzielle Förderungen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Lehre, Bildung und Erziehung, Kunst, Denkmalpflege sowie Pflege und Erhaltung von Kulturwerten.
Die nächste Frist zur Antragseinreichung ist der 1. August 2024.