Praxistipp: Die E-Rechnung – ab 2025 Pflicht
Ab dem 1. Januar 2025 sind umsatzsteuerpflichtige Organisationen und Stiftungen verpflichtet, maschinenlesbare E-Rechnungen empfangen, prüfen und archivieren zu können. Eine spezielle Software ist unerlässlich. Für das Erstellen von E-Rechnung gelten Übergangsfristen.