Recht: Persönlichkeitsrechts-Verletzung bei Vereinen
Auch Vereine können in Ihrem „Persönlichkeitsrecht“ verletzt werden und haben dann einen entsprechenden Unterlassungsanspruch. Das gilt unabhängig davon, ob ihnen durch eine unwahre Behauptung in der Öffentlichkeit ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.