Neues Infektionsschutzgesetz: Die Regelungen für Kulturschaffende und Arbeitsstätten
Der Bundestag hat am 18. November in 2. und 3. Lesung das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden auch arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Regelungen sowie Unterstützungsleistungen festgelegt. Das Gesetz gilt ab dem 24. November 2021, wenn der Bundesrat zustimmt.