GitarreHamburg: Qualifizierter Musikunterricht in Gefahr
Der aktuelle Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 des Umsatzsteuergesetzes mit weitreichenden Folgen vor: Zukünftig könnten Finanzämter privaten Musikunterricht als „Freizeitgestaltung“ klassifizieren, auf den dann Umsatzsteuer erhoben werden müsste – der Unterricht also in Summe teurer würde.