Gutachten bestätigt Autonomie der Einrichtungen der Stadtteilkultur
Ein von STADTKULTUR HAMBURG in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten bestätigt, dass Bürgerhäuser, Stadtteilkulturzentren und andere Einrichtungen der Stadtteilkultur eigenständig sind und frei in ihren Entscheidungen, wer ihre Räume nutzen darf – unabhängig von der Höhe einer Förderung durch die Stadt Hamburg.