Kulturrat: Honoraruntergrenzen – es geht voran

Nach der Diskussion um die Honoraruntergrenzen für Künstler*innen folgt nun die Umsetzung. Bereits seit 1. Juli 2024 müssen Projekte und Institutionen, die zu mindestens 50 Prozent von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert werden, beauftragten Künstler*innen mindestens ein Honorar zahlen, das der von den Verbänden formulierten Honoraruntergrenze entspricht.

Online-Seminar „Arbeit im Verein: Gründung“ am 11. September 2024

Das Online-Seminar der Stiftung Mitarbeit stellt konkrete vereins- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründungsfragen und -verfahren vor und gibt Antworten auf die Fragen der Satzungsformulierung, der Bedingungen für die Eintragung des Vereins und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und erläutert, welche konkreten Verfahrensschritte zum Ziel führen.

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