Gemeinnützige Organisationen: Satzung muss Art der Steuerbegünstigung festlegen
Die Satzung einer gemeinnützigen Organisation muss sich auf eine Art der Steuerbegünstigung festlegen. Laut einer Info von vereinsknowhow.de kann die Formulierung aus der Mustersatzung („unmittelbar – gemeinnützige – mildtätige – kirchliche – Zwecke“) also nicht wörtlich beibehalten werden.