Abgabesatz Künstlersozialversicherung bleibt für 2022 stabil bei 4,2 Prozent
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2022 unverändert 4,2 Prozent. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde am 17. September 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.