Arbeitsschutz

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert: Gefährdungsbeurteilung durch die Betriebe

Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt. Dabei sind sowohl das örtliche Infektionsgeschehen sowie die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren, z.B. räumliche Begebenheiten, zu berücksichtigen.

Ergänzungen zur Corona-Arbeitschutzverordnung: 3G und Homeoffice-Pflicht

Auch nach Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite sind weiterhin Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes erforderlich. Die Beschäftigten müssen vor arbeitsbedingten Infektionsrisiken geschützt werden, gerade auch dann, wenn Tätigkeiten nicht im Homeoffice ausgeführt werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierzu eine Auflistung und FAQs veröffentlicht. Die Regelungen gelten vom 24. November 2021

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