Hamburg lockert Corona-Regeln frühestens am 2. April 2022
Hamburg wird noch bis zum 2. April an den momentan geltenden Corona-Regeln festhalten. Das hat der Senat beschlossen. Einige andere Bundesländern lockern bereits am 20. März die Regeln.
Hamburg wird noch bis zum 2. April an den momentan geltenden Corona-Regeln festhalten. Das hat der Senat beschlossen. Einige andere Bundesländern lockern bereits am 20. März die Regeln.
Das Kabinett hast eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen beschlossen.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass beim Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschef*innen klare Öffnungsstrategien vereinbart wurden. Wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt, können kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Theater, Konzerthäuser und Kinos, ab dem 20. März grundsätzlich auf Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen verzichten.
Bund und Länder haben sich auf Lockerungen der Corona-Regeln geeinigt. Ab 20. März 2022 soll ein Großteil der Maßnahmen entfallen. Die Beschlüsse im Überblick auf tagesschau.de.
Am Mittwoch, den 16. Februar 2022 werden erneut der Bundeskanzler und die Ministerpräsident*innen der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Dem Vernehmen nach sind dabei auch Lockerungen für den Kulturbereich geplant.
Auf die Kleine Anfrage zu „Corona Soforthilfe – Rückmeldeverfahren und drohende Rückforderungen. Belastung besonders für Solo-Selbständige?“ der LINKEN wurde letzte Woche die Antwort des Senates veröffentlicht.
Anstatt „hingehen – lachen – Sieger machen“ muss das Motto des Hamburger Comedy Pokals aktuell leider lauten: „stoppen – schieben – später lachen“. Der Hamburger Comedy Pokal, der eigentlich vom 28. bis 31. Januar 2022 auf insgesamt 11 Hamburger Bühnen mit großem Finale im Schmidts TIVOLI stattfinden sollte, wird nun für den Sommer 2022 geplant.
Weil die neue Coronavirus-Variante Omikron auch Menschen, die zweimal geimpft sind, bekommen und weitergeben können, hat der Senat beschlossen, die bisherigen Regeln zu verschärfen. Demnach müssen auch geimpfte und genesene Menschen ihre persönlichen Kontakte reduzieren und mehr Abstand halten. Und sie müssen zusätzlich einen Test machen, wenn sie in ein Restaurant oder ins Kino gehen
Vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens unter Eindruck der Ausbreitung der Omikron-Variante, hat der Senat beschlossen, die bisherige 2G-Regelung ab dem 10. Januar 2022 weitgehend durch 2G-Plus zu ersetzen, d.h. geimpfte und genesene Personen benötigen einen Testnachweises. Ausgenommen von dieser Testpflicht sind Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben, und auch Kinder und Jugendliche, die in
Die Corona-Pandemie hat auch den Kulturbereich weiter fest im Griff. Bund und Land haben daher die Hilfsschirme weiter gespannt, um die Kultureinrichtungen und Künstlerinnen und Künstler weiter gut durch die Zeit zu bekommen. Aktuell wurde der Sonderfonds des Bundes erneut angepasst und Hilfen der Behörde für Kultur und Medien verlängert.
In Hamburg gilt aktuell die verbindliche 2G-Regel in allen Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko, unter anderem im Kultur- und Freizeitbereich. In einigen wenigen Bereichen gilt die 3G-Regel oder das 2G-Optionsmodell. Was Anfang Januar 2022 wo gilt, finden Sie als einfachen Überblick auf hamburg.de, den wir für die Kultur zusammgefasst haben.
Die Ministerpräsident*innen und der Bundeskanzler haben sich heute auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Dabei wurde insbesondere auf die „Erste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19. Einordnung und Konsequenzen der Omikronwelle“ eingegangen. In dem Papier wird vor der Omikronwelle eindrücklich gewarnt und drastische Kontaktbeschränkungen angemahnt.
Der Senat hat am Dienstag strengere Corona-Regeln für Hamburg beschlossen, darunter Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte. Die Maßnahmen sollen am 24. Dezember in Kraft treten.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die Bundesregierung auch bei der Überbrückungshilfe III Plus Verbesserungen bei freiwilligen Schließungen vorgenommen hat.
Mit der vierten Welle verkündet die Künstlersozialkasse eine Verlängerung der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen.
Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll Veranstalter dazu ermutigen, in der Coronapandemie Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucher*innen durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt. Die Ausfallabsicherung richtet sich an Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucher*innen, hier können bei coronabedingter Absage den Veranstaltern Kosten
Die Ministerpräsident*innen, die Bundeskanzlerin und der Vizekanzler haben in ihrer Videoschaltkonferenz am Donnerstag, 2. Dezember 2021 die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen vereinheitlicht.
Die Ministerpräsident*innen, die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel und der designierte Bundeskanzler Bundesfinanzminister Olaf Scholz, MdB vereinbarten am Dienstag, dass das Infektionsschutzgesetz geschärft werden soll, um der aktuellen pandemischen Lage Rechnung zu tragen. Heute wollen Bund und Länder über eine Ausweitung der 2G-Regel und die Einschränkungen zum Beispiel bei Großveranstaltungen entscheiden. Der Kulturbereich ist unmittelbar betroffen.
Die neue Corona-Verordnung ist seit dem 29. November 2021 in Kraft: Viele Bereiche des öffentlichen Lebens unterliegen Beschränkungen, die erforderlich und der Lage angemessen sind. In Hamburg gilt die 2G-Regel in allen Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko und im Kultur- sowie Freizeitbereich. In anderen Bereichen gilt die 3G-Regel oder das 2G-Optionsmodell. Auf hamburg.de wird kurz und
Auch nach Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite sind weiterhin Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes erforderlich. Die Beschäftigten müssen vor arbeitsbedingten Infektionsrisiken geschützt werden, gerade auch dann, wenn Tätigkeiten nicht im Homeoffice ausgeführt werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierzu eine Auflistung und FAQs veröffentlicht. Die Regelungen gelten vom 24. November 2021