Corona: 2G-Regeln werden ab Montag in Hamburg erweitert
Der Hamburger Senat hat auf der Landespressekonferenz am Dienstag bekanntgegeben, dass in Hamburg ab kommender Woche die 2G-Regel auf weitere Bereiche angewendet wird.
Der Hamburger Senat hat auf der Landespressekonferenz am Dienstag bekanntgegeben, dass in Hamburg ab kommender Woche die 2G-Regel auf weitere Bereiche angewendet wird.
Am Donnerstag Abend haben nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag am Morgen Bund und Länder Beschlüsse gefasst, die unmittelbar den Kulturbereich berühren. Der Kulturrat fast die Beschlüsse in seinem kulturpolitischen Wochenreport zusammen.
Die neue Corona-Verordnung ist seit dem 20. November in Kraft: In Hamburg gilt die 2G-Regel in Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko, in anderen Bereichen gilt die 3G-Regel oder das 2G-Optionsmodell. Die neue Verordnung ist bis zum 15. Dezember gültig. Auf hamburg.de wird kurz und knapp erläutert, was jetzt gilt. Hier die Zusammenfassung für die Kultur. Verbindliche
Der Bundestag hat am 18. November in 2. und 3. Lesung das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden auch arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Regelungen sowie Unterstützungsleistungen festgelegt. Das Gesetz gilt ab dem 24. November 2021, wenn der Bundesrat zustimmt.
Hamburg verschärft die Corona-Regeln: Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) erklärte, dass das 2G-Modell ab kommenden Sonnabend, 20. November 2021 ausgeweitet werde.
Der Bundestag hat die Corona-Sonderregelungen für das Vereinsrecht nochmal bis 31. August 2022 verlängert. Damit können unter anderem Mitgliederversammlungen weiterhin virtuell stattfinden.
Der Hamburger Senat lockert zum kommenden Wochenende einige Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene. Zum Beispiel entfällt die Maskenpflicht unter 2G.
Das Clubkombinat fordert vom Hamburger Senat, Anpassungen beim 2G-Optionsmodell vorzunehmen. Die aktuellen Vorgaben bei 2G sind noch keine echte Öffnungsperspektive, die den Musikclubs einen wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsbetrieb ermöglicht.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde am 1. September 2021 verlängert und inhaltlich ergänzt. Die Änderungen treten am 10. September 2021 in Kraft und sind bis einschließlich 24. November 2021 gültig.
Der Bundesverband Soziokultur hat die Ausschreibung von NEUSTART KULTUR in der Fördermaßnahme Programm 2 veröffentlicht. Die Antragstellung für „NEUSTART KULTUR – Programm 2“ ist ab dem 15. September 2021 möglich. Im Vorfeld bietet der Bundesverband öffentliche Videokonferenzen zur Antragsberatung an und hilft bei Fragen zur Antragstellung per E-Mail und Telefon weiter.
In Hamburg ist das 3G-Modell seit Samstag, 28. August 2021 um eine 2G-Option erweitert worden. Die 2G-Option ermöglicht es Gastronom*innen, Veranstalter*innen und Gästen, unter weniger strengen Bedingungen zusammenzukommen.
Mit dem Aktionstag am 4. September 2021 kommt die Live-Kultur der Amateurszene in die Stadt zurück: Über 90 verschiedene Chöre, Vocal Groups, Instrumentalensembles und Schauspielgruppen werden alle sieben Bezirke der Stadt zum Klingen und Spielen bringen, um zu zeigen, dass die Amateurkulturszene der Stadt auch nach der langen Pandemiepause noch quicklebendig ist.
Welche Förderungen für Kreative und Spielstätten zur Verfügung stehen und wo man sie findet, das erfahren Sie in diesem Workshop der Kreativgesellschaft.
Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie eine Billigkeitsregelung getroffen.
Das neue Buch des Deutschen Kulturrats beschäftigt sich mit dem ersten Jahr Corona vs. Kultur in Deutschland. Wie hat sich die Lage in den verschiedenen Kulturbereichen seit Beginn der Pandemie entwickelt?
Die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie haben weite Teile des öffentlichen Lebens in Deutschland lahmgelegt und vielerorts zu einem Bruch in der Bürgerbeteiligung geführt. Führt dies zum Stillstand in vielen Beteiligungsprozessen? Gelingt ein Ausweichen in den digitalen Raum? Das Berlin Institut für Partizipation hat hierzu eine großformatige Studie durchgeführt und über 1.700 Akteur*innen befragt.
Mit „Profil: Soziokultur“ legt der Fonds Soziokultur ein neues Förderprogramm im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) von bis zu 20 Millionen Euro auf. Ziel ist es, freie Träger der Soziokultur, Kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit bei Entwicklungsprozessen zu unterstützen, die ihrer Stabilisierung und Verankerung dienen.
Mit dem Auslaufen der sog. Bundesnotbremse werden ab dem 1. Juli Corona-Regeln am Arbeitsplatz gelockert. So entfällt etwa die Homeoffice-Pflicht. Bestehen bleiben die AHA+L-Regel sowie die Verpflichtung zum Testangebot.
Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld soll verlängert werden. Konkret geht es bei den Regeln um Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit.
Das Bundeskabinett hat am 12. Mai einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gebilligt, wonach Künstlerinnen und Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren.