Ergänzungen zur Corona-Arbeitschutzverordnung: 3G und Homeoffice-Pflicht
Auch nach Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite sind weiterhin Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes erforderlich. Die Beschäftigten müssen vor arbeitsbedingten Infektionsrisiken geschützt werden, gerade auch dann, wenn Tätigkeiten nicht im Homeoffice ausgeführt werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierzu eine Auflistung und FAQs veröffentlicht. Die Regelungen gelten vom 24. November 2021 […]