GEMA erhebt Musterklage zur Klärung der Vergütungspflicht von KI-Anbietern
Die GEMA hat erstmals weltweit eine Klage gegen einen Anbieter generativer KI-Systeme eingereicht. Ziel der Musterklage vor dem Landgericht München ist es, die unlizenzierte Nutzung geschützter Musikwerke durch OpenAI, den Betreiber autogenerativer Chatbot-Systeme, zu klären.