Änderungen Corona-Arbeitsschutzverordnung ab 1. Juli 2021
Mit dem Auslaufen der sog. Bundesnotbremse werden ab dem 1. Juli Corona-Regeln am Arbeitsplatz gelockert. So entfällt etwa die Homeoffice-Pflicht. Bestehen bleiben die AHA+L-Regel sowie die Verpflichtung zum Testangebot.