Kulturrat: Honoraruntergrenzen – es geht voran
Nach der Diskussion um die Honoraruntergrenzen für Künstler*innen folgt nun die Umsetzung. Bereits seit 1. Juli 2024 müssen Projekte und Institutionen, die zu mindestens 50 Prozent von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert werden, beauftragten Künstler*innen mindestens ein Honorar zahlen, das der von den Verbänden formulierten Honoraruntergrenze entspricht.