Das neue Zuwendungsempfängerregister: Für alle, die Spendenbescheinigungen ausstellen
Die bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossene Einführung des Zuwendungsempfängerregisters steht in den Startlöchern. Am 1. Januar 2024 soll das Register online gehen. Alle gemeinnützigen Organisationen, wie Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs, die nach dem Körperschaftssteuergesetz steuerbefreit sind, sollen dort aufgeführt werden.