Vereinsregister: Notarielle Beglaubigung im Online-Verfahren
Bestimmte Tatsachen sind zwingend im Vereinsregister zur Eintragung anzumelden. Dies betrifft etwa Veränderungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstandes oder Satzungsänderungen. Man spricht hierbei von sogenannten anmeldepflichtigen Tatsachen. Das Vereinsrecht formuliert hinsichtlich der Form der Anmeldungen konkrete Vorgaben.