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Verein: Transparenzregister – Gebührenbefreiung für gemeinnützige Organisationen

Die vierte EU-Geldwäscherichtlinie verpflichtete die Mitgliedstaaten, ein Transparenzregister mit dem Ziel der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht einzuführen. Dieses Register wird nunmehr bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt. Alle juristischen Personen des Privatrechtes – hierzu zählen auch eingetragene Vereine – müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister elektronisch transparent machen.

Verein: Beseitigung personenbezogener Angaben

Über einen entsprechenden Unterlassungsanspruch hatte das Landgericht (LG) Frankfurt am Main zu entscheiden (Beschluss vom 01.06.2018, Az. 2-03 T 4/18). Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte eine Mitarbeiterin die Bereiche Projekt-, Presse­ sowie Öffentlichkeitsarbeit eines Vereins ehrenamtlich und in leitender Funktion verantwortet.

taz: Vereine müssen bis Ende 2021 keinen Entzug der Gemeinnützigkeit fürchten

Bis zum Ende 2021 wird keinen weiteren Vereinen auf Grundlage des Attac-Urteils die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Das berichtet die taz mit Verweis auf ein Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium. Das Ministerium hat sich demnach außerdem mit den Finanzministerien der Länder darauf geeinigt, dass bis zum Ende nächsten Jahres das Gemeinnützigkeitsrecht überarbeitet werden soll.

Gericht entscheidet gegen Gemeinnützigkeit von Attac

Der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich. Aus Sicht der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist es jetzt Aufgabe der Politik, das Gemeinnützigkeitsrecht zu überarbeiten.

Recht: Übungsleiterfreibetrag und Grundsicherung

Ein Altersrentner bezog infolge seiner geringen Rente zusätzlich Sozialhilfe. Er war dennoch als Dozent an zwei Volkshochschulen tätig und erhielt für diese Tätigkeiten ein monatliches Honorar. Das Sozialamt erhielt hiervon Kenntnis und nahm eine Neuberechnung der Grundsicherungsleistung vor.

Verein: Ausschluss von Mitgliedern – die Frage nach der Zuständigkeit

Hinsichtlich der Satzungsgestaltung gestattet das Vereinsrecht eine gewisse Flexibilität. Zwar gelten auch hier Grenzen, jedoch ist eine Anpassung an die konkreten Vereinsverhältnisse möglich. Ist die Regelung von Vereinsangelegenheiten weder per Gesetz noch über die Satzung einem bestimmen Vereinsorgan zugewiesen, ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung zuständig.

Verein: Ausschluss von Mitgliedern – die Frage nach der Zuständigkeit

Hinsichtlich der Satzungsgestaltung gestattet das Vereinsrecht eine gewisse Flexibilität. Zwar gelten auch hier Grenzen, jedoch ist eine Anpassung an die konkreten Vereinsverhältnisse möglich. Ist die Regelung von Vereinsangelegenheiten weder per Gesetz noch über die Satzung einem bestimmen Vereinsorgan zugewiesen, ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung zuständig.

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