Verein: Transparenzregister – Gebührenbefreiung für gemeinnützige Organisationen
Die vierte EU-Geldwäscherichtlinie verpflichtete die Mitgliedstaaten, ein Transparenzregister mit dem Ziel der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht einzuführen. Dieses Register wird nunmehr bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt. Alle juristischen Personen des Privatrechtes – hierzu zählen auch eingetragene Vereine – müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister elektronisch transparent machen.