Vereinsrecht: Virtuelle Mitgliederversammlungen künftig hybrid möglich
Virtuelle Mitgliederversammlungen sind in den vergangenen Jahren flächendeckend in den Fokus gerückt, allerdings stellte das Vereinsrecht konkrete formelle Anforderungen an das Zustandekommen von Beschlüssen. Am 9. Februar 2023 hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf über die „Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ beschlossen.